Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für den Geschäftsbetrieb von Mag. Birgit Barilits, BSc (in weiterer Folge „BB“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden bzw. der Kundin (in weiterer Folge „Kund*in“), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Kund*in – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von BB ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
1.3. BB behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu aktualisieren.
1.4. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich an sämtliche Kunden in gegenderter (*) weiblicher Sprache. BB verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit und der geschlechtergerechten Sprache stets diese Formulierung und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder Personen – in welcher Form auch immer.
1.5. Die Vertrags- und Kommunikationssprache zwischen BB und der Kund*in ist Deutsch.
2. Unternehmensgegenstand
2.1. BB erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Ernährungsberatung
- Präventionsberatung
- Diätologische Beratung
- Abhaltung von Kursen &
- Seminaren über Lernplattformen
- Abhaltung von Workshops &
- Vorträgen für Firmen
2.2. BB bietet ihre Leistungen sowohl für Unternehmer*innen (B2B) als auch für Verbraucher*innen (B2C) an.
2.3. Die mit der Kund*in festgelegten Leistungsinhalte unterliegen stets einer individuellen Vereinbarung (Angebot) zwischen BB und der Kund*in.
2.4. BB richtet ihr Leistungsangebot an Kund*innen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
3. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Unterlagen
3.1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag (in weiterer Folge wird für beide Begriffe die Formulierung „Angebot“ sinngemäß verwendet).
3.2. Angebote von BB sind freibleibend, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die im Angebot enthaltenen Aufwandschätzungen und Leistungstermine verstehen sich – sofern im Angebot nichts Abweichendes enthalten ist – immer als voraussichtlicher Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.3. Mit der Annahme des Angebots durch die Kund*in kommt zwischen BB und der Kund*in ein Vertrag über die im Angebot enthaltenen Leistungen zustande.
3.4. Sofern im Angebot nichts Abweichendes enthalten ist, stellt BB ihren Kund*innen Unterlagen kostenlos zur Verfügung.
4. Dauerschuldverhältnisse, Wertanpassung, Beendigung derselben
4.1. Verträge zwischen BB und der Kund*in sind grundsätzlich Zielschuldverhältnisse, sofern diese nicht im Angebot sinngemäß als „Abo“ bzw. „Dauerschuldverhältnisse“ bezeichnet werden.
4.2. Sofern die Kund*in ein Dauerschuldverhältnis mit BB eingeht, unterliegen die vertraglich festgelegten regelmäßigen Entgelte der Wertsicherung. Das vereinbarte Entgelt wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 2020 oder – sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden – einen an seine Stelle tretenden Index wertbezogen. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses endgültig verlautbarte Indexzahl.
4.3. Ist die Kund*in Verbraucher*in, kann BB die vorgenannte Wertsicherung frühestens 6 Monate nach Vertragsabschluss fordern.
4.4. Dauerschuldverhältnisse können von der Kund*in unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende (Vertragsjahr) schriftlich gekündigt werden.
4.5. Die Kund*in ist berechtigt, das Dauerschuldverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich zu beenden. Ein wichtiger Grund für die Kund*in liegt dann vor, wenn
- BB sich unberechtigt weigert, die Leistungen zu erbringen;
- BB mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen um mehr als 2 Wochen im Verzug ist;
- BB Termine unentschuldigt nicht einhält oder wenn
- die Leistungen von BB qualifiziert mangelhaft sind.
4.6. BB ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich zu beenden. Ein wichtiger Grund für BB liegt dann vor, wenn
- Die Kund*in das vereinbarte Entgelt nicht fristgerecht entrichtet;
- Die Kund*in wesentliche Vertragsbestimmungen fahrlässig oder schuldhaft verletzt oder
- über das Vermögen der Kund*in ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird.
5. Leistungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug
5.1. Der jeweilige Leistungsinhalt ist dem Angebot zu entnehmen.
5.2. BB verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen der Kund*in, jedoch ohne unnötigen Aufschub durchzuführen. Für den Fall, dass von BB keine fixen Termine vorgeben werden, werden sich beide Parteien um eine einvernehmliche Terminvereinbarung bemühen.
5.3. Die Leistungserbringung erfolgt entweder
- online,
- in den Räumlichkeiten der Kund*in oder
- in den von BB bereitgestellten Räumlichkeiten.
Den Parteien steht es jederzeit frei, den Ort bzw. die Art (physisch, online) der Leistungserbringung einvernehmlich abzuändern.
5.4. Die Kund*in Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BB auch – sofern zweckmäßig – Teilleistungen erbringt und diese gesondert verrechnet.
5.5. Die Leistungstermine und -fristen werden von BB nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an die Kund*in.
5.6. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Kund*in ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 2 Wochen möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dem Verzug vorliegt.
5.7. Nimmt die Kund*in einen festgelegten Termin nicht wahr, so gilt er als konsumiert und ist auch verrechenbar. Im Falle der rechtzeitigen Bekanntgabe von absoluten Hinderungsgründen (Krankheit, höhere Gewalt etc.) haben sich beide Parteien um eine Terminverschiebung zu bemühen und gilt der Termin nicht als konsumiert. Ist die Kund*in Unternehmer*in, hat diese BB allenfalls bereits entstandene Barauslagen bzw. Reisespesen im angemessenen Umfang zu ersetzen.
6. Wechselseitige Rechte und Pflichten
6.1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
6.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist BB auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen der Kund*in angewiesen. Die Kund*in wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit unentgeltlich die notwendigen, in ihrer Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen erbringen, um BB die Erfüllung der ihr obliegenden Vertragsleistungen zu ermöglichen.
6.3. Verletzt die Kund*in ihre Mitwirkungs- bzw. Informationspflichten gemäß den vorstehenden Bestimmungen, so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der Nichterfüllung. Allfällige durch die Verschiebung entstehende und von BB nachgewiesene Aufwandserhöhungen sind von der Kund*in zu tragen, hierfür ist BB behauptungs- und beweispflichtig.
7. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Barauslagen
7.1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Die angebotenen Leistungen unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (20%), ausgenommen hiervon sind diätologische Beratungsleistungen (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG).
7.2. BB ist berechtigt, im Rahmen des Angebots Akontozahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen, Zwischenabrechnungen zu legen und ihre Leistungserbringung von einseitig definierten Zahlungszielen abhängig zu machen.
7.3. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von BB ab Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
7.4. Für den Fall, dass die Kund*in ihrer Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Wahrnehmung bzw. Vereinbarung von Terminen für mehr als 2 Wochen nicht nachkommt, ist BB berechtigt, allfälliges (Rest)Honorar für die vereinbarten Leistungen unverzüglich in Rechnung zu stellen.
7.5. BB akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung. BB hat keine Verpflichtung, Barzahlungen anzunehmen und gelten diese, sofern durch die Kund*in erbracht, nicht als schuldbefreiend.
7.6. Im Zahlungsverzug verpflichtet sich die Kund*in Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist die Kund*in Verbraucherin, so verpflichtet sie sich im Verzugsfall die gesetzlichen Zinsen (aktuell 4% gemäß §§ 1000, 1333 ABGB) zu bezahlen.
7.7. BB kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, von der Kund*in verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen. Insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
7.8. Vereinbart die Kund*in die Leistungserbringung durch BB in den Räumlichkeiten der Kund*in oder an einem von ihr gewählten Ort, so verpflichtet sich die Kund*in BB zusätzlich zur Reisezeit die hierfür notwendigen Reise- und sonstige Barauslagen zu ersetzen. Die Kosten der Verwendung eines eigenen KFZ durch BB sind in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld begrenzt. BB hat sämtliche beanspruchten Barauslagen auf Anfrage schriftlich nachzuweisen. Ist die Kund*in Verbraucher*in, so hat BB die Grundlagen der Verrechnung dieser Kosten bzw. Barauslagen gesondert im Angebot anzuführen.
7.9. Erbringt BB Regieleistungen, also Leistungen die von der Kund*in nach Angebotsannahme zusätzlich beauftragt werden, so ist BB berechtigt, diese Leistungen der Kund*in gemäß dem folgenden Stundensatz iHv EUR 120,00 gesondert in Rechnung zu stellen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen
8.1. BB leistet der Kund*in dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen.
8.2. Festgehalten wird, dass die Beratungsdienstleistungen von BB individuell an Kundenbedürfnisse angepasst werden und somit kein genereller Gewährleistungsmaßstab im Sinne von gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Dienstleistungen gemäß § 922 ABGB vorliegt. Insbesondere leistet BB keine Gewähr, dass infolge der Beratungsleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden.
8.3. Die Kund*in ist selbst verantwortlich für ihren Gesundheitszustand. Sie hat sich über etwaige Risiken, Unverträglichkeiten, Lebensmittelallergien vor der Umsetzung bestimmter von BB empfohlenen Maßnahmen eigenständig zu informieren und BB rechtzeitig über derartige Besonderheiten in Kenntnis zu setzen.
8.4. Die Verantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und Vorschlägen liegt bei der Kund*in. Ergebnisse können individuell variieren.
8.5. Die Vertragsleistungen gelten von der Kund*in als genehmigt bzw. mängelfrei, sofern die Kund*in nicht binnen 3 Kalendertagten ab der jeweiligen Leistungserbringung schriftlich einen Mangel anzeigt. Unterlässt die Kund*in diese Anzeige, so kann sie Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Ist die Kund*in Verbraucher*in, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.6. Ist die Kund*in Unternehmer*in, ist BB berechtigt, die Art und den Zeitraum der Gewährleistung zu bestimmen.
8.7. BB haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab einer ordentlichen Unternehmer*in, jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8.8. BB haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Schäden aus Entscheidungen der Kund*in, sowie nicht für bestimmte Erträge, die Erreichung von Zielen oder überhaupt für von der Kund*in gewünschte Ergebnisse.
8.9. Ist die Kund*in Unternehmer*in, sind sämtliche Schadenersatzansprüche der Kund*in betraglich mit der Angebotssumme beschränkt.
8.10. Ist die Kund*in Unternehmer*in, verjähren Schadenersatzansprüche gegen BB nach 6 Monaten an Kenntnis von Schaden und Schädiger*in. Jedenfalls aber nach 3 Jahren nach Eintritt des schadenskausalen Ereignisses.
8.11. Ist die Kund*in Unternehmer*in, so wird Im Falle einer Haftung von BB ihr Verschulden nicht – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im vertraglichen Schadenersatzbereich – vermutet, sondern hat die Kund*in hierfür den Beweis zu erbringen, dass BB am Schadenseintritt ein Verschulden trifft.
9. Nutzungsrechte
9.1. BB ist die Urheberin der im Rahmen ihrer Leistungen erstellten Unterlagen.
9.2. BB gestattet der Kund*in ein nicht zur Weitergabe an vertragsfremde Dritte bestimmtes unentgeltliches Nutzungsrecht an den von BB schriftlich oder audio- bzw. videomäßig zur Verfügung gestellten Dateien und/oder Unterlagen. Eine Vervielfältigung der Unterlagen bzw. Dateien durch die Kund*in ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.3. Ist die Kund*in Unternehmerin, gestattet sie BB auf der von ihr betriebenen Webseite dessen Firmenlogo zu eigenen Referenz- bzw. Werbezwecken unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen.
10. Datenschutz
10.1. BB verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
10.2. Insbesondere wird BB Informationen und zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
10.3. BB verpflichtet sich, alle sie in diesem Zusammenhang gegenüber der Kund*in treffenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf allfällige Mitarbeiter*innen bzw. Subunternehmer*innen zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
10.4. Die Datenschutzbestimmungen von BB sind auf der Homepage www.birgitbarilits.at ersichtlich und akzeptiert der Kunde diese inhaltlich.
11. Höhere Gewalt
11.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
11.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von BB vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten der Kund*in.
12. Subunternehmer*innen, Aufrechnungsverbot
12.1. Die Kund*in gestattet BB die Beiziehung von Hilfskräften, Subunternehmer*innen und Mitarbeiter*innen und die Leistungserbringung durch diese.
12.2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen der Kund*in gegen das Entgelt von BB ist unzulässig.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucher*innen
13.1. Ist die Kund*in Verbraucher*in und wird der Vertrag mit BB im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen, so hat die Kund*in ein gesetzliches Rücktrittsrecht („Widerrufsrecht“) gemäß § 11 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe ihrer Vertragserklärung (Annahme des Angebots).
13.2. BB hat die Kund*in als Verbraucher*in vor Vertragsabschluss über das Rücktrittsrecht zu informieren und sie aufzuklären, dass sie, sofern sie die vorzeitige Vertragserfüllung wünscht, auf dieses Rücktrittsrecht ausdrücklich verzichten kann.
13.3. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden (z.B. schriftlich per Brief, E-Mail oder SMS, telefonisch, durch Verwendung des Muster-Widerrufsformulars gem. Anhang I Teil B FAGG, das von BB übermittelt werden muss oder durch Ausfüllen eines auf der Website zur Verfügung gestellten Formulars. Damit der Rücktritt der Kund*in zeitgerecht erfolgt, ist eine Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist (14 Kalendertage) erforderlich.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Eisenstadt.
14.3. Ist die Kund*in Verbraucher*in unterliegt die oben getroffene Rechtswahl bzw. der gewählte Gerichtsstand möglicherweise rechtlichen Einschränkungen des Wohnsitzstaates der Kund*in. Gesetzt dem Fall, dass Punkt 12.1 bzw. 12.1 einer Unwirksamkeit bzw. Einschränkung durch anderslautendes zwingendes Recht unterliegt, gelten die jeweils auf das Vertragsverhältnis mit der Kund*in geltenden gesetzlichen Regelungen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.
15.2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu. Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.
16. Streitbeilegung (für Verbraucher)
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Kund*in hat ein Wahlrecht, dieses Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Kund*in kann sich unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr näher informieren.